Aus einem sichtbaren PDF und einer passenden EN-16931-XML wird eine hybride ZUGFeRD-Rechnung – ein PDF mit eingebetteter, maschinenlesbarer XML.
Dieses Werkzeug verbindet ein bestehendes PDF mit einer EN-16931-XML zu einer hybriden ZUGFeRD-Rechnung. Die XML wird als Anhang nach PDF/A-3 in das Dokument eingebettet, sodass eine einzige Datei entsteht, die zugleich für Menschen lesbar und für Maschinen auswertbar ist. Genau diese Kombination macht eine Rechnung zu einer gültigen ZUGFeRD-Datei.
Der typische Anwendungsfall: Sie haben bereits ein fertig gestaltetes Rechnungs-PDF aus Ihrer Software und dazu die passende XML nach EN 16931. Statt beides getrennt zu versenden, führen Sie PDF und XML hier zu einem ZUGFeRD-Dokument zusammen, das dem Empfänger die automatische Verarbeitung erlaubt und trotzdem wie eine gewohnte Rechnung aussieht.
Beachten Sie, dass die hochgeladene XML unverändert eingebettet wird. Ihre inhaltliche Korrektheit nach EN 16931 wird bei diesem Schritt nicht geprüft. Wir empfehlen deshalb, das erzeugte ZUGFeRD anschließend mit dem Werkzeug zur E-Rechnungsprüfung zu validieren, damit Sie sicher sind, dass Rechnung und eingebettete Daten wirklich normkonform sind.
Die Verarbeitung läuft kostenlos und ohne Anmeldung. PDF und XML werden nur für die Dauer der Zusammenführung verarbeitet und danach automatisch entfernt. Wenn Ihre XML bereits ein PDF als Anhang enthält, nutzen Sie stattdessen das Werkzeug XML zu ZUGFeRD, das den umgekehrten Weg geht.
Das sichtbare Rechnungs-PDF, idealerweise als PDF/A-1.
Die zugehörige EN-16931-XML im CII-Format (ZUGFeRD/Factur-X).
Beide werden zu einer hybriden PDF/A-3-Datei verbunden und heruntergeladen.
Ein PDF/A-1-Dokument und eine EN-16931-konforme CII-XML.
Ein PDF mit eingebetteter factur-x.xml.
Nein, sie wird unverändert eingebettet. Prüfen Sie die Konformität separat mit „E-Rechnung prüfen“.
Idealerweise ein PDF/A-1. Ist Ihr PDF noch kein PDF/A, wandeln Sie es zuerst mit „PDF/A erzeugen“ um.
Eine gültige hybride ZUGFeRD-PDF (PDF/A-3), die Sie direkt versenden können.