Ratgeber
E-Rechnungspflicht: Fristen und Checkliste
Empfangen müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen größere Unternehmen ab 2027, alle übrigen ab 2028.
Die Fristen
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. |
| 1. Januar 2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen ausstellen. |
| 1. Januar 2028 | Alle Unternehmen müssen im inländischen B2B-Verkehr E-Rechnungen ausstellen. |
Bis dahin dürfen Papierrechnungen und sonstige elektronische Rechnungen (etwa ein einfaches PDF) weiter verwendet werden; ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.
Ausnahmen
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
- Fahrausweise
- Kleinunternehmer beim Ausstellen (Details)
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
Checkliste zur Umstellung
- Empfang sicherstellen: Postfach, Zuständigkeiten, Archiv (Anleitung)
- Vorjahresumsatz prüfen: gilt für Sie 2027 oder 2028?
- Format wählen: XRechnung oder ZUGFeRD
- Rechnungsprogramm auf E-Rechnung prüfen oder ein Werkzeug wie E-Rechnung erstellen nutzen
- Stammdaten vervollständigen: USt-IdNr. oder Steuernummer, Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail, IBAN
- Leitweg-IDs Ihrer öffentlichen Auftraggeber erfragen (was ist das?)
- Erste Rechnungen prüfen, bevor sie verschickt werden
Diese Information ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen.