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E-Rechnungspflicht: Fristen und Checkliste

Zuletzt fachlich geprüft:

Empfangen müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen größere Unternehmen ab 2027, alle übrigen ab 2028.

Die Fristen

AbWas gilt
1. Januar 2025Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
1. Januar 2027Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen ausstellen.
1. Januar 2028Alle Unternehmen müssen im inländischen B2B-Verkehr E-Rechnungen ausstellen.

Bis dahin dürfen Papierrechnungen und sonstige elektronische Rechnungen (etwa ein einfaches PDF) weiter verwendet werden; ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.

Ausnahmen

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
  • Fahrausweise
  • Kleinunternehmer beim Ausstellen (Details)
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)

Checkliste zur Umstellung

  • Empfang sicherstellen: Postfach, Zuständigkeiten, Archiv (Anleitung)
  • Vorjahresumsatz prüfen: gilt für Sie 2027 oder 2028?
  • Format wählen: XRechnung oder ZUGFeRD
  • Rechnungsprogramm auf E-Rechnung prüfen oder ein Werkzeug wie E-Rechnung erstellen nutzen
  • Stammdaten vervollständigen: USt-IdNr. oder Steuernummer, Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail, IBAN
  • Leitweg-IDs Ihrer öffentlichen Auftraggeber erfragen (was ist das?)
  • Erste Rechnungen prüfen, bevor sie verschickt werden

Diese Information ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen.

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