E-Invoice Studio
Rechnung · Quittung · PDF

Rechnung online schreiben und als PDF speichern

Für Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen und alle, die (noch) keine E-Rechnung brauchen: eine saubere PDF-Rechnung oder Quittung mit allen Pflichtangaben.

Ergebnis ist eine normale PDF-Rechnung, keine E-Rechnung. Für Firmenkunden im Inland brauchen Sie künftig eine E-Rechnung: E-Rechnung erstellen nutzt dieselben Eingaben, Entwürfe lassen sich dort laden.
Entwurf
Rechnungskopf
Oder rechts den Leistungszeitraum angeben.
Bei Rechnungen an Behörden die Leitweg-ID (was ist das?), sonst z. B. die Bestellnummer des Kunden.
Erscheint nur in der PDF, nicht in der XML.
PNG oder JPEG im Querformat, 400×100 bis 800×200 px, max. 500 KB. Logo passend machen
Verkäufer
USt-IdNr. oder Steuernummer angeben (mindestens eins).
Käufer
Für XRechnung erforderlich (elektronische Adresse des Käufers).
Pflicht bei Reverse Charge.
Abweichende Lieferanschrift
Positionen
Nachlass oder Zuschlag auf die ganze Rechnung
Zahlung
Anzahlung, wird vom Zahlbetrag abgezogen.
Arbeitshilfe ohne Gewähr für die vollständige Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Bitte prüfen Sie jede erzeugte oder verarbeitete Datei selbst.

So funktioniert es

  1. Daten eingeben Absender, Kunde, Positionen und Zahlungsweg.
  2. Vorschau ansehen Die fertige PDF vor dem Download prüfen.
  3. Herunterladen Rechnung oder Quittung als PDF, auf Wunsch mit GiroCode.

Eine Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 UStG unter anderem enthalten: Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Das Formular fragt genau diese Angaben ab.

Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV) und Rechnungen an Privatpersonen bleibt eine PDF-Rechnung auch künftig zulässig. Im inländischen B2B-Verkehr gilt die E-Rechnungspflicht stufenweise ab 2027; bis dahin ist eine PDF-Rechnung mit Zustimmung des Empfängers erlaubt. Für E-Rechnungen nutzen Sie „E-Rechnung erstellen“, dort gelten dieselben Eingaben.

Als Quittung bestätigen Sie den Erhalt einer Barzahlung. Kleinunternehmer erhalten automatisch den Hinweis nach § 19 UStG. Auf Wunsch druckt das Werkzeug einen GiroCode auf die Rechnung: Ihr Kunde scannt ihn mit der Banking-App und hat Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck sofort übernommen.

Die Rechnungsdaten werden nur zum Erzeugen der PDF an unseren Server gesendet und nicht gespeichert. Entwürfe und Kundenvorlagen bleiben in Ihrem Browser.

Was geprüft wird

  • Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG werden abgefragt
  • Steuer je Steuersatz und Gesamtbetrag werden exakt berechnet
  • IBAN-Prüfziffer schon bei der Eingabe
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG), steuerfreie Leistungen und Reverse Charge mit passendem Hinweis

Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD). Dafür gibt es das Werkzeug „E-Rechnung erstellen“.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Rechnung bis 250 Euro brutto. Sie braucht weniger Angaben (§ 33 UStDV), zum Beispiel keine Rechnungsnummer und keine Anschrift des Kunden, und darf auch künftig als PDF oder auf Papier ausgestellt werden.

Was ist der GiroCode?

Ein QR-Code nach dem Standard des European Payments Council. Banking-Apps lesen daraus Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck, sodass Ihr Kunde nichts abtippen muss.

Werden meine Rechnungen gespeichert?

Nein. Die Daten werden nur für die Erzeugung der PDF verarbeitet und danach verworfen.

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