So funktioniert es
- Nummer eingeben Mit Ländercode, zum Beispiel DE123456789.
- Format prüfen Aufbau je EU-Land, bei DE zusätzlich die Prüfziffer.
- Amtlich bestätigen Bei Bedarf über BZSt oder VIES.
Die USt-IdNr. ist Pflicht auf Rechnungen mit Reverse Charge und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Ist sie falsch, kann die Steuerbefreiung gefährdet sein.
Das Werkzeug prüft, ob die Nummer zum Aufbau des jeweiligen EU-Landes passt (Ländercode, Länge, Zeichen). Für deutsche Nummern (DE und neun Ziffern) wird zusätzlich die Prüfziffer nachgerechnet.
Ob eine Nummer tatsächlich vergeben und gültig ist, bestätigt nur die Behörde: ausländische Nummern über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), alle EU-Nummern über das VIES-System der EU-Kommission. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist die qualifizierte Bestätigung beim BZSt maßgeblich.
Die Formatprüfung läuft in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen.
Was geprüft wird
- Ländercode der 27 EU-Staaten und XI (Nordirland)
- Länge und Zeichenaufbau je Land
- Prüfziffer bei deutschen USt-IdNr.
Häufige Fragen
Ist die Steuernummer dasselbe wie die USt-IdNr.?
Nein. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt, die USt-IdNr. das BZSt. Auf der Rechnung genügt eine der beiden.
Warum heißt Griechenland EL und nicht GR?
Für die USt-IdNr. nutzt Griechenland den Ländercode EL. Der Rechner akzeptiert beide Schreibweisen und weist darauf hin.
Kann ich eine deutsche USt-IdNr. beim BZSt bestätigen lassen?
Das Bestätigungsverfahren des BZSt ist für ausländische Nummern gedacht. Deutsche Nummern lassen sich über VIES abfragen.